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Ehrungsordnung

1. Das Ehrenamt im Sport als Stütze der Gesellschaft

Das Präsidium will die gesellschaftliche Bedeutung des Ehrenamts im Sport hervorheben und die Personen auszeichnen, die ihre Fähigkeiten, ihr Wissen, ihre Tatkraft und ihre Zeit unentgeltlich für die Allgemeinheit einsetzen.
Als Anerkennung für langjährige verdienstvolle ehrenamtliche Tätigkeit für den Sport in Berlin verleiht das Präsidium die im folgenden aufgeführten Auszeichnungen:

2. Verleihungsstufen

2.1. Ehrenplakette des Landessportbundes Berlin

Voraussetzungen für die Verleihung der Ehrenplakette sind 15 Jahre (bei Frauen) bzw. 20 Jahre (bei Männern) ehrenamtliche Tätigkeit in einem dem Landessportbund Berlin angeschlossenen Verein.

2.2. Ehrennadel des Landessportbundes Berlin

Voraussetzungen für die Verleihung der Ehrennadel sind:

 

2.2.1. in Bronze:

a) mindestens 5 Jahre Tätigkeit als Vorsitzender in einer Mitgliedsorganisation (Verband oder Bezirkliche Sportarbeitsgemeinschaft) oder mindestens 10 Jahre Mitgliedschaft im Vorstand einer Mitgliedsorganisation (Verband oder Bezirkliche Sportarbeitsgemeinschaft).

b) mindestens 10 Jahre als Vorsitzender eines Vereins oder mindestens 15 Jahre Mitgliedschaft im Vorstand eines Vereins

 

2.2.2. in Silber:

a) mindestens 10 Jahre Tätigkeit als Vorsitzender in einer Mitgliedsorganisation (Verband oder Bezirkliche Sportarbeitsgemeinschaft) oder mindestens 15 Jahre Mitgliedschaft im Vorstand einer Mitgliedsorganisation (Verband oder Bezirkliche Sportarbeitsgemeinschaft).

b) mindestens 15 Jahre Tätigkeit als Vorsitzender eines Vereins oder mindestens 20 Jahre Mitgliedschaft im Vorstand eines Vereins

 

2.2.3. in Gold:

a) mindestens 15 Jahre Tätigkeit als Vorsitzender in einer Mitgliedsorganisation (Verband oder Bezirkliche Sportarbeitsgemeinschaft) oder mindestens 20 Jahre Mitgliedschaft im Vorstand einer Mitgliedsorganisation (Verband oder Bezirkliche Sportarbeitsgemeinschaft)

b) mindestens 20 Jahre Tätigkeit als Vorsitzender eines Vereins oder mindestens 25 Jahre Mitgliedschaft im Vorstand eines Vereins

2.3. Sportplakette des Landessportbundes Berlin

Die Sportplakette des LSB Berlin wird verliehen

 

2.3.1. in Bronze:

a) für einen 3. Platz bei Olympischen Spielen und einer Welt- oder Europameisterschaft und für einen 2. oder 3. Platz bei den Paralympics/Deaflympics

b) für mindestens zwei 3. Plätze bei Weltmeisterschaften nichtolympischer Disziplinen in verschiedenen Jahren und für einen 1. Platz bei einer IPC – Weltmeisterschaft oder für mindestens zwei 2. oder 3. Plätze bei IPC - Weltmeisterschaften in verschiedenen Jahren

c) für besondere Verdienste in der Sportförderung

2.3.2. in Silber:

a) für einen 2. Platz bei Olympischen Spielen und einer Welt- oder Europameisterschaft und für einen 1. Platz bei den Paralympics/Deaflympics

b) für mindestens zwei 2. Plätze bei Weltmeisterschaften nichtolympischer Disziplinen in verschiedenen Jahren und für zwei 1. Plätze bei IPC – Weltmeisterschaften in verschiedenen Jahren

c) für herausragende Verdienste in der Sportförderung

2.3.3. in Gold:

a) für einen 1. Platz bei Olympischen Spielen und einer Welt- oder Europameisterschaft und für zwei 1. Plätze bei den Paralympics/Deaflympics

b) für zwei 1. Plätze bei Weltmeisterschaften nichtolympischer Disziplinen in verschiedenen Jahren und für drei 1. Plätze bei IPC – Weltmeisterschaften in verschiedenen Jahren

c) für außergewöhnliche Verdienste in der Sportförderung

 

Die Auszeichnung wird an jedes aktive Mitglied einer Mannschaft vergeben.

 

Die Sportplakette zu jeweils a. oder b. kann auch für sportliche Leistungen von Menschen mit geistiger Beeinträchtigung/Behinderung verliehen werden, die in ihrer Wertigkeit mit den dort genannten Leistungen gleichzusetzen sind und die nicht bei den genannten Meisterschaften/Spielen erbracht wurden.

 

Die Sportplakette zu c) kann grundsätzlich nur verliehen werden, wenn mindestens folgende Kriterien erfüllt sind:

 

  • 10 Jahre Mitgliedschaft im LSB-Präsidium oder 20 Jahre Vorsitz einer Mitgliedsorganisation (Verband oder Bezirkliche Sportarbeitsgemeinschaft)
  • herausragende Aktivitäten, die für den Sport und unsere Stadt von außergewöhnlicher Bedeutung waren

 

In der Regel sollte bei Vorliegen eines dieser Kriterien bei der Verleihung nicht über die Plakette in Silber hinausgegangen werden.

 

Die Verdienste anderer Förderer des Sports werden individuell an diesen Maßstäben gemessen.

2.4. Ehrenmitgliedschaft

2.4.1. Persönlichkeiten, die sich um die Entwicklung des LSB und des Sports besonders verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des Präsidiums oder einer Mitgliedsorganisation (Verband oder Bezirkliche Sportarbeitsgemeinschaft) zu Ehrenpräsidenten/Ehrenmitgliedern ernannt werden.

2.4.2. Ehrenpräsidenten und Ehrenmitglieder können an Mitgliederversammlungen beratend teilnehmen.

3. Antragsverfahren

Antragsberechtigung

3.1. Antragsberechtigt sind zu 2.1. und 2.2. grundsätzlich das Präsidium des LSB, die Mitgliedsorganisation (Verband oder Bezirkliche Sportarbeitsgemeinschaften) des LSB bzw. die Vereine. Die Anträge sind zu begründen und der Geschäftsstelle des Landessportbundes Berlin schriftlich einzureichen. Die Anzahl der jährlich zu vergebenden Ehrenplaketten wird auf maximal 150, die der Ehrennadeln auf maximal 50 festgelegt.

3.2. Antragsberechtigt für die Auszeichnung mit der Sportplakette des Landessportbundes Berlin sind die Mitglieder des Präsidiums des LSB und Ehrenmitglieder.

3.3. Antragsberechtigt für die Ernennung zu Ehrenmitgliedern sind das Präsidium des LSB und die Mitgliedsorganisation (Verband oder Bezirkliche Sportarbeitsgemeinschaft)en.

4. Beschlussverfahren

Antragsbeschluss

4.1. Über die Anträge zu 2.1. entscheidet das zuständige Mitglied des Präsidiums.

4.2. Über die Anträge zu 2.2. und 2.3. entscheidet das Präsidium mit einfacher Mehrheit.

4.3. Über die Anträge zu 2.4. entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten. Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Lebenszeit.

5. Aberkennung der Ehrung

Aberkennung

Das Präsidium kann mit Ausnahme von 2.4. die Ehrung wieder aberkennen, wenn der Träger auf Grund eines Verstoßes gegen die Verbands- oder Vereinsinteressen von den dafür zuständigen Organen aus dem Verband oder Verein ausgeschlossen wurde.

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Ehrenplakette
Ehrennadel

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