Anerkennungskultur
Die Würdigung von freiwilligem Engagement im Kinder- und Jugendsport ist seit Jahren ein wichtiges Anliegen der Sportjugend Berlin. Jungen ehrenamtlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen gilt dabei die besondere Aufmerksamkeit.
Im Rahmen der jährlichen Ehrungsveranstaltung werden regelmäßig „Junge Ehrenamtliche des Jahres“ geehrt. Das sind junge Leute bis zum Alter von 27 Jahren, die erste Schritte als Helfer, Betreuer oder Übungsleiter im Kinder- und Jugendsport gemacht haben. Für besondere Verdienste und langjährig erfolgreiche Tätigkeit im Kinder- und Jugendsport wird die „SportjugendGratia“ in Bronze, Silber und Gold verliehen.
Diese Ehrungsformen ergänzen bewährte Anerkennungsformen für langjähriges Engagements im Kinder- und Jugendsport der Sportjugend Berlin, wie das Silberne Eichenblatt oder die Zeusmedaille, die in der Regel auf der Vollversammlung verliehen werden.
Die Sportjugend Berlin stellt als Trägerorganisation den Berliner FreiwilligenPass für junge Ehrenamtliche bis 27 Jahre und Ehrenamtliche im Kinder- und Jugendsport aus. Er soll Dank, Würdigung und Anerkennung für freiwilliges bürgerschaftliches Engagement im Land Berlin zum Ausdruck bringen. Außerdem dient er als Nachweis des gezeigten Einsatzes und der erworbenen Kompetenzen bei Bewerbungen oder Anrechnungsverfahren in Bildung und Beruf.
Ehrungen
Ehrungsordnung der Sportjugend Berlin
1. Das Ehrenamt im Sport als Stütze der Gesellschaft
Der Vorstand der Sportjugend Berlin will die gesellschaftliche Bedeutung des Ehrenamtes im Kinder- und Jugendsport hervorheben und die Personen auszeichnen, die ihre Fähigkeiten, ihre Tatkraft und ihre Zeit unentgeltlich für die Allgemeinheit einsetzen.
2. Verleihungsstufen
2.1 „Junge Ehrenamtliche des Jahres“
2.1.1 Voraussetzungen für die Verleihung der Urkunde und der Ehrengabe „Junge Ehrenamtliche/r des Jahres“ ist eine vorbildliche ehrenamtliche Tätigkeit in einer dem Landessportbund Berlin angeschlossenen Mitgliedsorganisation, unabhängig vom Zeitraum. Die Ehrung richtet sich ausschließlich an junge Ehrenamtliche bis zum vollendeten 27. Lebensjahr.
2.2 „SportjugendGratia“
2.2.1 Voraussetzung für die Verleihung der „SportjugendGratia“ ist die aktive Tätigkeit in der Jugendarbeit in einer dem Landessportbund Berlin angeschlossenen Mitgliedsorganisation oder eine vergleichbare Tätigkeit bei der Sportjugend Berlin.
2.2.2 in bronze
Mindestens 7 Jahre Tätigkeit
2.2.3 in silber
Mindestens 10 Jahre Tätigkeit
2.2.4 in gold
Mindestens 15 Jahre Tätigkeit
2.3 Silbernes Eichenblatt
2.3.1 Voraussetzung für die Verleihung des „Silbernen Eichenblattes“ ist die 10-jährige Tätigkeit in der Jugendarbeit UND mindestens 5-jährige Tätigkeit im Vorstand einer dem Landessportbund Berlin angeschlossenen Mitgliedsorganisation bzw. im Vorstand der Sportjugend Berlin.
2.4 Zeus-Medaille
2.4.1 Die Zeus-Medaille wird an Persönlichkeiten, unabhängig vom Alter und der Tätigkeit im Sport, verliehen, die sich um die Entwicklung des Kinder- und Jugendsports im herausragendem Maß verdient gemacht haben.
3. Antragsverfahren
3.1 Antragsberechtigt zu 2.1 sind die Vorstände bzw.
Jugendwarte/innen der Mitgliedsorganisationen.
3.2 Antragsberechtigt zu 2.2 sind die Vorstände bzw.
Jugendwarte/innen der Mitgliedsorganisationen und die Abteilungen
der Sportjugend Berlin.
3.3 Antragsberechtigt zu 2.3 sind die Vorstände bzw.
Jugendwarte/innen der Mitgliedsorganisationen
3.4 Antragsberechtigt zu 2.4 sind die Mitglieder des Vorstandes der
Sportjugend Berlin
Alle Anträge sind zu begründen und in schriftlicher Form der Sportjugend Berlin bis zum 31. August eines Jahres einzureichen.
4. Beschlussverfahren
4.1 Über die Anträge zu 2.1 und 2.2 entscheidet ein Gremium der SJB im
Einvernehmen mit dem Vorstand der Sportjugend Berlin.
4.2 Über die Anträge zu 2.3 und 2.4 entscheidet der Vorstand der
Sportjugend Berlin.
5. Vergabe
5.1 Die Vergabe der Auszeichnungen zu 2.1 und 2.2 erfolgt auf der
Ehrungsveranstaltung der Sportjugend Berlin.
5.2 Die Vergabe der Auszeichnungen zu 2.3 und 2.4 erfolgen in der Regel bei
der Vollversammlung der Sportjugend Berlin
Der Berliner FreiwilligenPass
Der Berliner FreiwilligenPass soll Dank, Würdigung und Anerkennung für freiwilliges bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement im Land Berlin zum Ausdruck bringen. Außerdem kann er mit einer Beschreibung der dabei erworbenen Kompetenzen als Nachweis des gezeigten Einsatzes bei Bewerbungen oder Anrechnungsverfahren in Bildung und Beruf eingesetzt werden.
Der Berliner FreiwilligenPass beschreibt die ausgeübten freiwilligen Tätigkeiten näher. Er enthält den Dank und die Anerkennung für die geleistete Arbeit, jedoch keine beurteilenden Bemerkungen. Er trägt das Wappen des Landes Berlin, das Logo der Sportjugend Berlin sowie die Unterschrift des Regierenden Bürgermeisters von Berlin und eines Vertreters/einer Vertreterin der Trägerorganisation.
Alle Menschen ab 12 Jahren können einen Antrag auf einen solchen Pass stellen, wenn sie sich mindestens 80 Stunden verteilt über ein Jahr regelmäßig oder in einem Projekt durchgängig mindestens 200 Stunden ehrenamtlich engagiert haben.
Die Sportjugend Berlin ist als Trägerorganisation für die Verleihung des Freiwilligenpasses zugelassen und für junge Ehrenamtliche bis 27 Jahre und Ehrenamtliche im Kinder- und Jugendsport zuständig.
Voraussetzungen
Alle Menschen ab 12 Jahren können einen Antrag auf einen solchen Pass stellen, wenn sie sich mindestens 80 Stunden verteilt über ein Jahr regelmäßig oder in einem Projekt durchgängig mindestens 200 Stunden ehrenamtlich engagiert haben.
Antragsverfahren
Der Ehrenamtliche kann im Internet unter www.berlin.de/freiwilligenpass einen FreiwilligenPass beantragen.
Bei der Beantragung muss vom Antragsteller als Organisation die Sportjugend im Landessportbund Berlin und im Textfeld die genaue Bezeichnung des Vereins/Verbands, bei dem die freiwillige Tätigkeit ausgeübt wird, angegeben werden.
Die Sportjugend Berlin bearbeitet den Antrag verantwortlich und abschließend und muss dabei die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Antragstellers von den Organisationen (Verbänden/Vereinen), in denen die freiwillige Tätigkeit erfolgt ist, prüfen lassen und den inhaltlichen Teil des FreiwilligenPasses in Form eines Textes gemeinsam abstimmen. Es muss sichergestellt werden, dass keine Beurteilung der Person oder die Qualität des Einsatzes angegeben wird, sondern eine sorgfältige Beschreibung des Engagements.
Die Sportjugend Berlin wird die Ausstellung der FreiwilligenPässe selbst im Internet durchführen, ausdrucken und unterschreiben. Sie leitet den Pass an den Verein/Verband weiter, der diesen zu besonderen Anlässen und Daten (z.B. Berliner Freiwilligentag, Ehrungsveranstaltungen, Vereinsjubiläen) im Rahmen einer würdigen Rahmenveranstaltung verleihen wird. Zusätzlich können diese auch bei der Ehrungsveranstaltung der Sportjugend Berlin (begrenzte Anzahl) überreicht werden. Die Senatsverwaltung wird zukünftig weiterhin 2 Veranstaltungen im Jahr zur Verleihung von FreiwilligenPässen (nur begrenzte Anzahl) durchführen. Auch Einzelexemplare sollten nach Möglichkeit persönlich in würdigem Rahmen von leitenden Personen in der Organisation überreicht werden. Die Zusendung sollte die Ausnahme auf besonderen Wunsch sein. (Bei Bedarf, z.B. für Bewerbungstermine, sollten die FreiwilligenPässe von den Organisationen so zügig wie möglich ausgestellt werden.)
Beantragung im Internet
Der Weg zum Freiwilligenpass
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