Sportförderung
Förderungen und Zuwendungen können Sportorganisationen und Sportvereine erhalten, die durch die für den Sport zuständige Senatsverwaltung als förderungswürdig anerkannt sind und die Gemeinnützigkeit dem LSB durch Vorlage des gültigen Körperschaftsteuer-Freistellungsbescheides mit dem Zweck "Förderung des Sports" nachgewiesen haben. Außerdem müssen die entsprechenden Vorgaben der einzelnen Förderprogramme erfüllt werden.
1. Vereinsentwicklungsprogramm
Die Ausgangssituation des Vereinsentwicklungsprogrammes war der Wunsch der Vereine nach einer stärkeren und kompakteren Förderung im Breitensport. Daraufhin kam es im Jahr 2009 zu einer Zusammenführung unterschiedlicher Förderprogramme im LSB.
Das Vereinsentwicklungsprogramm orientiert sich an den Leitlinien: Mitgliederzuwachs und Erprobung und Umsetzung modellhafter Ansätze, die sich als nachhaltig und praxistauglich erweisen. Die Zielsetzung des Förderprogramms "Vereinsentwicklung" ist letztendlich eine Vereins- oder Verbandsmodernisierung.
Die Grundlagen der Zuwendungsgebung des neuen Programms sind die "Besonderen Verwendungsrichtlinien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Vereinsentwicklung" und die "Allgemeinen Verwendungsrichtlinien für die Verwendung von Zuwendungen aus der Zweckabgabe an die DKLB Stiftung".
Der Antrag für das Vereinsentwicklungsprogramm kann hier als PDF/Excel-Datei oder im Download-Bereich heruntergeladen werden.
2. Übungsleiterbezuschussung
Der LSB Berlin unterstützt mit der Bezuschussung für lizenzierte Übungsleiter die Vereine dabei, für qualitativ hochwertige Sportangebote in allen Altersklassen und Sportarten sorgen zu können.
Das Antragsformular für die Übungsleiterbezuschussung und hauptberufliche Trainer im Kinder- und Jugendsport muss zum 31.10 des laufenden Kalenderjahrs für das nächste Kalenderjahr beim LSB Berlin eingehen. Nur so ist es möglich, die im Verein tätigen lizenzierten und registrierten Übungsleiter zu erfassen. Die Grundlagen der Zuwendungsgebung sind in den "Richtlinien für die Bezuschussung von Übungsleitern" zu finden.
Kurzfristige Änderungen sind möglich. Bitte den aktuellen Stand bei Frau Rottke erfragen.
3. Förderung von Verwaltungskräften und Jugend-Wettkampfmaßnahmen
Der LSB Berlin bezuschusst förderungswürdige anerkannte Sportverbände und -vereine, die hauptberufliche Verwaltungskräfte beschäftigen. Die Zuwendung wird zu den Personalausgaben gewährt. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den in den Richtlinien "Förderung hauptberuflicher Verwaltungskräfte in Sportverbänden" festgelegten Förderkriterien. Die Anträge müssen bis zum 31.10 des laufenden Kalenderjahres für das nächste Kalenderjahr beim LSB Berlin eingereicht werden.
Die Grundlagen der Förderung von Wettkampfmaßnahmen sind in den Richtlinien "Förderung sportlicher Wettkampf-Maßnahmen im Kinder- u. Jugendsport" zu finden. Das Antragsformular für die Förderung von Wettkampfmaßnahmen im Kinder- u. Jugendsport muss bis 15. Januar des laufenden Kalenderjahres mindestens jedoch acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung beim LSB Berlin eingehen.
Susanne Lucke
Zuschüsse Verwaltungskräfte in Verbänden und VereinenFörderungen für Jugend-Wettkämpfe
Gunnar Steeb
Förderprogramme VereinsentwicklungWettbewerbe
