Allgemeine Teilnahmebedingungen
Teilnehmen können grundsätzlich Mitglieder aus Vereinen des Landessportbundes Berlin, SportlehrerInnen sowie GymnastiklehrerInnen. Bei freien Kapazitäten können auch nicht organisierte Personen unsere Aus – und Fortbildungen besuchen. Sie erhalten keine Lizenz sondern eine Teilnahmebescheinigung.
Teilnahmegebühren
Diese sind bei den jeweiligen Lehrgangsausschreibungen ausgewiesen. Sie gelten für Vereinsmitglieder, SportlehrerInnen, sowie GymnastiklehrerInnen.
Für Teilnehmer, die nicht im Landessportbund organisiert sind, wird die doppelte Gebühr erhoben.
1. Das Anmeldeverfahren Aus- und Fortbildung
Ausbildungen
Für alle Ausbildungen muss grundsätzlich eine schriftliche Anmeldung erfolgen. Bitte verwenden Sie bei Ausbildungen nur die dafür vorgesehenen Anmeldeformulare oder nutzen Sie die elektronische Variante auf unseren Internetseiten.
Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Anmeldung.
Fortbildungen
Für Fortbildungen sind schriftliche, telefonische Anmeldungen oder Online-Aneldungen möglich.
Bitte verwenden Sie unsere dafür vorgesehenen Anmeldeformulare oder nutzen Sie die elektronische Variante auf unseren Internetseiten.
Es ergeht keine gesonderte Anmeldebestätigung für Fortbildungen.
Anmeldungen werden bis zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung entgegen genommen.
Sollte ein Lehrgang/ Seminar ausgebucht sein, erhalten Sie eine Benachrichtigung.
Einladung
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie ca. drei bis vier Wochen vor Lehrgangsbeginn ein Einladungsschreiben mit weiteren detaillierten Informationen.
2. Gebühren
Die Lehrgangsgebühren sind nach Erhalt des Einladungsschreibens bis spätestens zum jeweils festgesetzten Termin zu überweisen. Sollte bis dahin keine Überweisung erfolgt sein, wird der Platz anderweitig vergeben. Maßgebend ist der Termin des Eingangs bei der Buchung des Landessportbundes.
3. Rücktritt
Bei Abmeldung bis eine Woche vor Beginn der Ausbildung oder Fortbildung erfolgt eine Rückerstattung der Gebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 28,00.
Bei Nichtteilnahme ohne vorherige Abmeldung oder Abbruch einer Aus- oder Fortbildung werden die eingezahlten Gebühren nicht zurückerstattet.
Wir behalten uns vor bei zu geringer Anmeldezahl oder aus anderen Gründen, die von uns ausgeschriebenen Lehrgänge abzusagen. In dem Fall wird Ihnen Ihre evtl. bereits eigzahlte Gebühr zurückerstattet.
4. Lehrgangsabschluss bei Ausbildungen
Nach den Rahmenrichtlinien des Deutschen Olympischen Sportbundes ist die regelmäßige Teilnahme an den Lehrgängen sowie das Bestehen einer Lernerfolgskontrolle Voraussetzung für den Erhalt einer Lizenz. Es besteht die Möglichkeit einer Wiederholungsprüfung. Hierfür berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von € 20,00 bei Basislehrgängen und € 35,00 für alle anderen Ausbildungen.
Sollte auch diese mit „nicht bestanden“ bewertet werden, bescheinigen wir Ihre Teilnahme am Kurs.
Lizenzwesen
Die Trainerausbildung wird nach den Rahmenrichtlinien des Deutschen Olympischen Sportbundes durchgeführt. Diese sehen ein zweistufiges System vor. Beide Lizenzstufen können in der Sportschule erworben werden.
Die 1. Stufe umfasst mindestens 120 Lehreinheiten (LE). Der Erwerb dieser Lizenz ist Voraussetzung für Ausbildungen auf der 2. Lizenzebene.
Außerdem führt der LSB Berlin in Kooperation mit der ESAB in Brandenburg seit 2012 eine Trainer –A-Ausbildung in der Prävention durch. Diese Lizenz gilt demgemäß in beiden Bundesländern Berlin und Brandenburg. Voraussetzung für diese Ausbildung ist eine gültige DOSB–B-Lizenz.
Eine DOSB -Lizenz-Ausbildung muss generell in zwei Jahren abgeschlossen werden.
Das Mindestalter, um an der Sportschule eine Lizenz zu erhalten, beträgt 18 Jahre.
C - Lizenzen (1. Lizenzstufe) haben eine Gültigkeit von 3- 4 Jahren. B - Lizenzen (2. Lizenzstufe) werden sowohl von Fachverbänden als auch vom Landessportbund vergeben.
Präventionslizenzen der Sportschule haben eine Gültigkeit von 4 Jahren und können ebenfalls mit jeweils 15 LE verlängert werden.
Die Trainer – A-Lizenz (3. Lizenzstufe) ist zwei Jahre gültig.
Die DOSB –Rahmenrichtlinien sehen für den C-, B- und A- Abschluss im Gesundheitssport die Bezeichnung Übungsleiter vor. Wir benutzen wegen der besseren Lesbarkeit durchgängig den Begriff Trainer.
5. Anerkennung durch Gesetzliche Krankenkassen (GKV)
Laut „Leitfaden Prävention – Gemeinsame und einheitliche Handlungsfelder und Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von §§ 20 und 20a SGB V vom 21. Juni 2000 in der Fassung vom 02. Juni 2008“ werden im Präventionshandlungsfeld „Bewegung“ folgende Lizenzen von der GKV anerkannt:
- „Sport in der Prävention“ (Lizenzstufe 2 - Lizenzen der Sportschule in den Profilen „Präventive Wirbelsäulengymnastik“, „Herz-Kreislauf-Prävention“ und „Stressprävention“). Der Einsatz der Übungsleiter der Turn- und Sportverbände ist auf Vereinsangebote beschränkt, die mit dem Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT ausgezeichnet wurden.
6. Versicherungsschutz
TeilnehmerInnen, die nicht Mitglied in einem dem Landessportbund Berlin angeschlossenen Verein sind, sind auch nicht über den vom LSB abgeschlossenen Rahmenversicherungsvertrag gegen Unfall- und Haftpflichtschäden versichert.
7. Rechte am Foto
Mit Anmeldung willigen die Teilnehmer/innen in die Anfertigung von Personenabbildungen seitens der Sportschule des LSB Berlin und die Veröffentlichung der Abbildungen in der Programmbroschüre, sonstigen Dokumentationen sowie der Homepage des LSB ein. Die Rechtseinräumung erfolgt ohne Vergütung und umfasst das Recht zur Bearbeitung, soweit die Bearbeitung nicht Entstellung ist. Die Einwilligung für Einzelabbildungen ist jederzeit für die Zukunft widerruflich. Die Einwilligung ist jedoch bei Mehrpersonenabbildungen unwiderruflich sofern nicht eine Interessenabwägung eindeutig zugunsten des /der Abgebildeten ausfällt.
8. Datenspeicherung
Mit der Anmeldung erklärt sich die Teilnehmerin/ der Teilnehmer mit der Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung sowie Zusendung späterer Informationen einverstanden. Die Speicherung und Verarbeitung der Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes.
9. Copyright
Sämtliche Lehrgangsunterlagen und andere schriftliche Informationen dürfen nur mit Einverständnis der Sportschule des LSB vervielfältigt werden.



