Durch das am 25. März 2006 in Kraft getretene Straßenausbaubeitragsgesetz haben die Tiefbauämter der Bezirke das Recht erhalten und die Pflicht, bei Straßenbaumaßnahmen zur Verbesserung, zur Verbreiterung oder zur Erneuerung der öffentlichen Straßen gemäß § 2 Abs. 1 bis 3 StrABG zur anteiligen Mitfinanzierung von den Anliegern Straßenausbaubeiträge zu erheben. Beitragspflichtig ist, wer Eigentümer eines Anlieger- oder Hinterliegergrundstücks der ausgebauten Straße ist.
Auch Sportvereine können somit beitragspflichtig sein, wenn diese Grundeigentümer sind.
Der LSB Berlin hat deswegen die Senatsverwaltung Stadtentwicklung zum Thema angeschrieben und hat folgende Antwort erhalten:
Die Senatsverwaltung Stadtentwicklung kann laut eigener Aussage keine „allgemenen Angaben“ über die Höhe der Straßenausbaubeiträge machen, da jede konkrete Beitragsberechnung von mehreren Faktoren abhängig ist:
![]() | Die tatsächlich entstandenen Kosten der Ausbaumaßnahme (vgl. § 4 StrABG) |
![]() | Die Kategorie der Straße (vgl. §§ 8 bis 11 StrABG) |
![]() | Die Größe des Grundstücks (§ 13 StrABG) |
![]() | Die Nutzung für den Sport ist gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 StrABG privilegiert |
Bereits in der Phase der Planung müssen die Tiefbauämter die voraussichtlich beitragspflichtigen Grundeigentümer rechtzeitig informieren und beteiligen. Gemäß § 3 Abs. 3 StrABG erfolgt eine schriftliche Information über das Bauprogramm, die voraussichtlichen Baukosten und die geschätzten Straßenausbaubeiträge. Die Anlieger können dazu Stellung nahmen und Einwendungen erheben und eigene Vorschläge machen.
Schließlich entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) über die durchzuführende Ausbauvariante.
Die Härtefallregelungen des Straßenausbaubeitragsgesetzes stehen in § 21 Billigkeitsmaßnahmen, die auch von den Sportvereinen beantragt werden können.
Geregelt sind die Voraussetzungen für die Stundung, die Ratenzahlung und die Verrentung sowie den teilweisen oder ganzen Erlass der Beitragsforderung
Ihr Ansprechpartner:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Herr Lübke
Am Köllnischen Park 3
10179 Berlin
e-Mail wolfgang.luebke@senstadt.verwalt-berlin.de
Internet www.stadtentwicklung.berlin.de
Stand: September 2006; zusammengestellt von Peter Hahn)

