Als Ergebnis einer Gesprächsrunde mit den Senatsverwaltungen Finanzen und Stadtentwicklung, dem Liegenschaftsfonds Berlin und Vertretern aus den Berliner Bezirken zur Problematik der Wertermittlung beim Kauf von landeseigenen Grundstücken konnte Folgendes festgehalten werden.
Es gibt drei Wertermittlungsverfahren:
![]() | Vergleichsverfahren: Gebäude werden miteinander verglichen um zu Wertermittlung zu gelangen. |
![]() | Sachwertverfahren: Es werden einzelne Werte (Grundbausubstanz bei der Gebäudeübergabe, Keller, Vollgeschosse, Dach) ermittelt und addiert bzw. geleistete Investitionen gegen gerechnet. Basiswert ist der Wert am Tag der ursprünglichen Übergabe! Dieser muss nicht unbedingt übereinstimmen mit dem letzten Mietvertrag. So kann der Verein bereits in Vorkriegszeiten das Gebäude genutzt haben, oder in den 50er, 60er Jahren erhalten haben und später einen „neuen“ Vertrag mit einzelnen Bedingungen zur Nutzung vereinbart haben. Beispiel: Tag der Übergabe der Wertermittlung: Wie würde das Haus aussehen/Wert haben, wenn bis heute nichts gemacht wäre? Welcher Zustand wurde damals festgehalten (Übergabemängelprotokoll)? Welche Investitionen wurden getätigt? |
![]() | Ertragswertverfahren: Es wird ermittelt, wie viel das Grundstück bzw. Gebäude an Erträgen erwirtschaftet hat. Hierbei ist die Ermittlung der %-Verhältnisse zueinander äußerst schwer festzusetzen und ein ständiger Streitpunkt. |
Empfohlen wird das Sachwertverfahren, da hier viele Möglichkeiten der Preisminderung bestehen.
Nutzungseinschränkungen sind ebenfalls Mietminderungsgründe, ebenso ungünstige Größenverhältnisse / Unterhaltung bzw. Dimension.
Als Grundlage dient die jeweils aktuelle Wert-Richtlinienverordnung.

