Der LSB hat für seine Mitglieder einen Haftpflicht- und Unfallversicherungsvertrag abgeschlossen. Dieser Versicherungsschutz besteht jedoch nur für den sportlichen, nicht für den privaten Bereich. Zusätzliche Risiken, die sich aus der Struktur des Vereins oder der Sportart ergeben, kann der Verein selbst durch Zusatzversicherungen abdecken. (Zusatzversicherungen)
Die Beiträge zu den Versicherungsverträgen werden aus Mitteln des LSB bestritten. Geschützt sind der LSB selbst und seine Mitarbeiter, seine Mitgliedsorganisationen, deren Vereine sowie Trägergesellschaften und gGmbHs, die Einzelmitglieder und die Teilnehmer an Trimmaktionen, soweit die entstandenen wirtschaftlichen Nachteile – um deren Ausgleich es geht – in ihrer Entstehung mit der Ausübung des Sports oder mit einer satzungsgemäßen Tätigkeit für den Sport in Zusammenhang stehen. Der so begründete Schutz ist eine wirkliche Gemeinschaftsleistung des Sports. Er mindert das persönliche Risiko dessen, der den Sport ausübt oder für den Sport tätig ist; und er mindert auch das Haftungsrisiko des Vereins. Das Risiko wird gemindert, aber nicht in allen Fällen ganz ausgeschlossen. Und vor allem: die Leistungen aus den abgeschlossenen Versicherungsverträgen sollen nicht mehr tun, als allenfalls Nachteile auszugleichen; sie sollen keine (zusätzlichen) Vorteile gewähren. Das bedeutet, dass die Versicherungsleistungen dem Prinzip nach erst dann erbracht werden, wenn der erlittene Nachteil nicht anderweitig ausgeglichen wird; sie sind "subsidiär". Das ist nicht unangemessen! Denn wer Sport treibt, tut es zuerst für sich selbst. Das Risiko sich zu verletzen ist die Kehrseite der im Sport für sich selbst geübten Lebens- und Gesundheitshilfe. Indes versteht sich der Sport als eine Gemeinschaft, die allen ihren Angehörigen helfen will, im Zusammenhang gerade mit dem Sport entstandene Nachteile, wenn nicht ganz auszugleichen, so doch zu mildern.
Die Versicherung des LSB Berlin sollte daher immer nur als Ergänzung zum privaten, erforderlichen Schutz verstanden werden!
1. DIE SPORTVERSICHERUNG DES LSB
bei der Feuersozietät Berlin-Brandenburg AG
a) Haftpflichtversicherung
b) Unfallversicherung
c) weitere Versicherungsmöglichkeiten
HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Gegenstand der Versicherung
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht und – soweit vereinbart – vertragliche Haftpflicht des LSB und seiner Mitgliedsorganisationen, deren Vereine sowie Trägervereine und gGmbHs, aus ihrer Tätigkeit.
Versicherte Personen
Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht
Versicherte Risiken
Im Rahmen des Vertrages ist mitversichert die gesetzliche Haftpflicht
- aus satzungsgemäßen Veranstaltungen (z.B. Vorstands- und Ausschuss-Sitzungen, Mitgliederversammlungen, Sportveranstaltungen, Schulungen, Festumzüge, usw.),
- als Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutznießer von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten (z. B. Sport- und Kinderspielplätze, Vereinshäuser, Schießstände, Frei- oder Hallenschwimmbäder), sofern diese ausschließlich dem Verbands- oder Vereinsbetrieb dienen oder für Wohnzwecke der Angestellten und Arbeiter der Verbände oder Vereine benutzt werden, sowie als Verpächter oder Vermieter von Vereinszwecken dienenden Restaurationsbetrieben auf vereinseigenen Grundstücken. Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht der Mieter oder Pächter der Restaurationsbetriebe aus den im nächsten Absatz umschriebenen Pflichten. Versichert sind hierbei Schäden infolge Verstoßes gegen die Pflichten, die den Verbänden und Vereinen in den genannten Eigenschaften obliegen, z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Bestreuung der Gehwege bei Winterglätte, Schneeräumen auf Bürgersteigen und Fahrdamm. Mietsachschäden anlässlich Feuer und Explosionsschäden gelten mitversichert. Die Versicherungssumme hierfür beträgt 10 Mio. €,
- als Bauherr auf den versicherten Grundstücken wenn für die Kosten der Baumaßnahme im Einzelfall nicht mehr als 300.000 € zu veranschlagen sind. Ist die Baumaßnahme teurer, so kann nur die Differenz zw. 300.000,- € und der tatsächlichen Bausumme nachversichert werden,
- aus der Benutzung fremder Sportanlagen und sonstiger fremder Anlagen, Gebäude und Räume (gleichgültig, ob im Eigentum der öffentlichen Hand oder von Privaten),
- als Tierhalter, soweit es sich um die Haltung und Hütung von eigenen Pferden, Wachhunden und Zugtieren handelt,
- aus der Durchführung von Reit- und Fahrveranstaltungen, Rennen, Turnieren, Wettreiten, Schlepp- und Schnitzeljagden und der dazu erforderlichen Übungen,
- des Landessportbundes, seiner angeschlossenen Verbände und Vereine als Veranstalter von Freizeitsportaktionen (z. B. Trimm-Aktionen, Crossläufe, Spielfeste usw.), an denen auch Nichtvereinsmitglieder in beliebiger Anzahl teilnehmen können,
- die persönliche gesetzliche Haftpflicht, die den Teilnehmern, die nicht Vereinsmitglieder sind, hieraus erwächst, ist mitversichert,
- aus der Ausübung des Berufes von Vereinsmitgliedern, wenn dieser Beruf ausschließlich den sportlichen Zwecken des Vereins dient (hauptamtliche Trainer, Sportlehrer),
- der Vereinsmitglieder, soweit sie unentgeltlich den vom Verein angeordneten Arbeitsdiensten nachkommen und für derartige Tätigkeiten im Rahmen des Vertrages Versicherungsschutz besteht,
- aus der sportlichen Betätigung im Rahmen des Vereinssports, auch soweit sie sich auf andere als die Hauptdisziplin des Vereins oder seiner Mitglieder erstreckt, ungeachtet besonderer Veranstaltungen im In- und Ausland,
- aus der Benutzung und Inbetriebsetzung von mitglieds-, verbands-, und vereinseigenen Paddel-, Surf-, Ruder- und Segelbooten, soweit sie zu Vereinszwecken benutzt werden,
- aus dem Einsatz von Startkanonen bei Segelregatten.
Erweiterung des Versicherungsschutzes
Auslandsschäden
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus im Ausland vorkommenden Versicherungsfällen.
Abhandenkommen von Schlüsseln
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von Schlüsseln. Hierzu gehören auch Kosten für die notwendige Anschaffung neuer Schlösser und der Ausbau der alten und Einbau der neuen Schlösser. Die Versicherungssumme beträgt 2.500,- € je Schadensfall. Der Versicherungsnehmer trägt an jedem Schadensfall 50,- € selbst.
Schießsport
Mitversichert sind alle Haftpflichtrisiken die sich aus dem Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG) vom 11.10.2002 (BGBl. I S 3970) ergeben.
Vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die vom Versicherungsnehmer vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht aus der Beschaffenheit und Benutzung von Sportanlagen einschließlich der dazu gehörenden Gerätschaften, sonstigen Anlagen, Gebäude und Räume. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Haftpflichtansprüche wegen Beschädigung fremder Sportanlagen einschließlich der Gerätschaften sowie sonstiger Anlagen, Gebäude und Räume. Ausgeschlossen bleiben jedoch Schäden wegen Abnutzung. Voraussetzung dieses Versicherungsschutzes ist, dass bei Übernahme der zur Benutzung zur Verfügung gestellten Sportanlagen und Gerätschaften, der sonstigen Anlagen, Gebäude und Räume der ordnungsgemäße Zustand überprüft wird und etwaige Mängel sofort reklamiert werden.
Risikobegrenzungen
Nicht versichert ist, sofern nicht ausdrücklich eine gegenteilige Vereinbarung getroffen ist, die Haftpflicht
- bei privaten Übungen, Ferien- und Vergnügungsfahrten,
- als Tierhalter,
- aus Tribünenbau,
- aus der Verwendung von Böllern, Mörsern, Schallkanonen und dergleichen,
- aus dem Abbrennen von Feuerwerken aller Art (auch bengalische Beleuchtung),
- aus der Ausübung des Berufes von Vereinsmitgliedern, auch wenn diese im Auftrag oder Interesse des Vereins erfolgt,
- aus Halten oder Besitz, ferner aus Anlass von Inbetriebsetzen oder Lenken von Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen, gleichgültig durch wen, aus welchem Anlass oder zu welchem Zweck das Inbetriebsetzen oder Lenken erfolgt,
- aus dem Verändern der Grundwasserverhältnisse,
- aus gewerblichen oder gewerbeähnlichen Betrieben aller Art, auch Forschungsstätten,
- aus Beschädigung von Wasserfahrzeugen anlässlich der Benutzung von Slip- bzw. Krananlagen.
Versicherungsleistung
2.500.000,- € für Personenschäden
1.000.000,- € für Sachschäden
100.000,- € für Vermögensschäden
Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Dreifache dieser Deckungssummen.
Anderweitig bestehender Versicherungsschutz geht diesem Vertrag voraus!
UNFALLVERSICHERUNG
Versicherte Personen
Der Versicherer gewährt allen Mitgliedern und Funktionären der dem Landessportbund angeschlossenen Mitgliedsorganisationen und seinen angeschlossenen Turn- und Sportvereinen Versicherungsschutz.
Umfang des Versicherungsschutzes
Unfallbegriff
Ein Sportunfall liegt vor, wenn das Mitglied während seiner unmittelbaren Betätigung einen Unfall erleidet. Die Betätigung muss innerhalb der satzungsgemäßen Zwecke oder der sich auch sonst aus dem Vereinszweck ergebenden Veranstaltungen erfolgen, und zwar örtlich begrenzt auf die jeweils genutzte Wettkampf-, Übungs- oder Veranstaltungsstätte. Die direkten Wege zu und von den jeweiligen Wettkampf- bzw. Übungsstätten sind mitversichert.
Veranstaltungen
Alle Mitglieder genießen Versicherungsschutz während der Teilnahme an Verbands- oder Vereinsveranstaltungen, Lehrgängen, Besichtigungen, Empfängen, Wanderungen und sonstigen geselligen Zusammenkünften. Mitversichert sind bei den vorgenannten Veranstaltungen auch Nichtmitglieder, die im Auftrage des Vereins bzw. Verbandes als Begleiter von Jugendlichen, Kindern und Behinderten tätig sind.
Wegerisiko
Versicherungsschutz besteht jeweils während der Veranstaltungen einschließlich der direkten Wege zum und vom Veranstaltungsort.
Gastsportler/Gastübungsleiter
Mitglieder Berliner Vereine, die dem LSB angehören, haben auch Versicherungsschutz, wenn sie als Gastsportler oder –übungsleiter an sportlichen Veranstaltungen anderer Vereine teilnehmen.
Arbeitsdienst
Versichert sind alle Vereinsmitglieder auch bei unentgeltlichen Arbeitsdiensten auf dem Vereins- bzw. Verbandsgelände, sofern diese vom Verein bzw. Verband angeordnet werden.
Sonderrisiken
Für Mitglieder der Motorsportvereine bzw. Motorbootsportvereine besteht bei Fahrtveranstaltungen Versicherungsschutz, sofern es nicht auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt.
Nichtmitglieder
Mitversichert sind Nichtmitglieder, die am Trainings-/Übungsbetrieb des Vereins unter Leitung eines beauftragten Übungsleiters oder Sportwartes mit dem Ziel teilnehmen, nach 1 Monat dem Verein beizutreten (Probetraining). Der Versicherungsschutz erstreckt sich nur auf Unfälle vom Beginn bis zum Ende des Trainings-/Übungsbetriebes. Die Wege zu und von den Trainings-/Übungsstätten sind nicht mitversichert.
Trimmaktionen
Versicherungsschutz besteht für alle Teilnehmer von Trimmaktionen, die vom LSB, den Verbänden und Vereinen durchgeführt werden. Die Wege zum und vom Veranstaltungsort sind nicht mitversichert.
Schützenvereine
Versicherungsschutz besteht für Mitglieder der Schützenvereine gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 Waffengesetz; Waffengesetz-Artikel 1, Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG) vom 11.10.2002 (BGBl.I S.3970)
Ausschlüsse
Kein Versicherungsschutz besteht bei privaten Übungen, Ferienmaßnahmen und Vergnügungsfahrten.
Kein Versicherungsschutz besteht für Berufssportler.
Kein Versicherungsschutz besteht für das gewerbliche Personal, hauptberufliche Turn- und Sportlehrer sowie Trainer in ihrer hauptamtlichen Tätigkeit.
Leistungen/Versicherungssummen
Für alle Versicherten gilt:
Invalidität | 35.000,- € |
Tod | 5.000,- € |
Bergungskosten | 2.500,- € |
Kosmetische Operationen | 2.500,- € |
Kurkostenbeihilfe | 1.000,- € |
Eine Invaliditätsentschädigung wird nur fällig, wenn der Invaliditätsgrad mehr als 20% beträgt. Führt ein Unfall zu einer Invalidität von mehr als 75%, erbringt der Versicherer die doppelte Invaliditätsleistung.
Zahnschäden
Bei Zahnschäden wird für die Behandlung oder den Ersatz natürlicher oder bei Beschädigung künstlicher Zähne höchstens ein Betrag von 250,- € für jeden vom Unfallereignis unmittelbar betroffenen Zahn gezahlt, soweit keine anderweitige Erstattungsmöglichkeit besteht.
Brillen/Kontaktlinsen
Für bei der aktiven Sportausübung beschädigte Brillen oder Kontaktlinsen wird ein Betrag bis zu 50,- € gezahlt, soweit keine anderweitige Erstattungsmöglichkeit besteht. Der Verlust von Zahnprothesen, Brillen und Kontaktlinsen ist nicht versichert.
Bergungskosten
Hat der Versicherte einen unter den Versicherungsvertrag fallenden Unfall erlitten, ersetzt der Versicherer bis zur Höhe des im Versicherungsschein festgelegten Betrages die entstandenen notwendigen Kosten für:
Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden, Transport des Verletzten in das nächste Krankenhaus oder zu einer Spezialklinik, soweit medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet, Mehraufwand bei der Rückkehr des Verletzten zu seinem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche Anordnungen zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren, Überführungen zum letzten ständigen Wohnsitz im Todesfalle.
Es werden keine Kosten für Heil- und Hilfsmittel getragen.
Praxisgebühren etc. gehen zu Lasten des Versicherten.
Obliegenheiten
Unfallmeldung
Jeder Unfall ist vom Verletzten oder vom Spielführer unverzüglich dem Verein zu melden, der die ausgefüllte und unterschriebene Sport-Unfallschadenanzeige an die
Paetau Sports Versicherungsmakler GmbH
leitet. Diese gibt die Anzeigen an den Versicherer weiter. Jeder Verletzte hat sofort, spätestens innerhalb von vier Tagen, einen Arzt aufzusuchen.
Todesfälle
Todesfälle sind innerhalb von 48 Stunden dem Versicherer anzuzeigen. Unabhängig davon ist die von den Hinterbliebenen unterschriebene Sport-Unfallschadenanzeige einzureichen.
Invalidität
Ein Anspruch auf Invaliditätsentschädigung ist innerhalb einer Frist von 15 Monaten nach dem Unfalltag unter Vorlage eines ärztlichen Attestes geltend zu machen.
Ausschlüsse
Für Unfälle, die nachweisbar dadurch herbeigeführt werden, dass der Versicherte im besonders hohen Maße leichtfertig bzw. grob fahrlässig gehandelt hat, kann der Versicherungsschutz mit Zustimmung des LSB versagt werden.
Sportkurse
Unter Kursangeboten verstehen wir zeitlich begrenzte Sportangebote für Nichtvereinsmitglieder. Diese genießen für oben genannte Kurse keinen Versicherungsschutz. Wir empfehlen daher, in den Ausschreibungsunterlagen für Sportkurse darauf hinzuweisen. Beispieltext
Selbstverständlich bleibt es den einzelnen Vereinen überlassen, für die Kursteilnehmer eine extra Unfallversicherung abzuschließen.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an:
Paetau Sports Versicherungsmakler GmbH
Tel: 030 - 23 81 00 36
Weitere Versicherungsmöglichkeiten (Zusatzversicherungen), die der LSB seinen Vereinen über Rahmenverträge anbieten kann:
- Vollkaskoversicherung für Pkw bei der Beförderung von Sportlern, Funktionären, Reisebegleitern und Übungsleitern zu auswärtigen Veranstaltungen;
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Vereine und Verbände;
- Sämtliche Sach-Versicherungen für Vereinshäuser, Bootshäuser, Sporthallen und Sportanlagen;
- Unfallversicherung, zusätzliche Unfallversicherung mit höheren Versicherungssummen als der LSB-Vertrag vorsieht;
- Verlust von Schlüsseln über 2.500,- € hinaus;
- Rechtsschutzversicherung für Vereine mit Grundstücks-RS und Vertrags-RS, Schadenersatz-RS, Straf-RS und Arbeits-RS (diese besteht bereits für die Fachverbände);
- Haftpflichtversicherung für Slip- und Krananlagen der Wassersportvereine inklusive Bearbeitungsschäden an den zu slipenden/kranenden Booten;
- Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung für Öltanks;
- Bootskasko und -haftpflichtversicherung für vereinseigene und mitgliedseigene Boote.
Weitere Auskünfte, Unterlagen und Informationen zu den Prämien erhalten Sie bei
Paetau Sports Versicherungsmakler GmbH,
Alexanderstraße 5, 10178 Berlin
Tel: 030 / 23 81 00 60
Fax: 030 / 23 81 00 39
Schadenanzeigen: Unfall Haftpflicht
