Nach Auswertung der LSB-Förderung der vergangenen Jahre wurden die besonderen Verwendungsrichtlinien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Breiten- und Freizeitsportangeboten überarbeitet und sind seit dem 01.01.2007 in Kraft.
Standen bisher nach Altersklassen definierte Zielgruppen im Vordergrund, geht es nun besonders um die Förderung von
a) neuen Sportangeboten und
b) Qualitätssicherung und -verbesserung
bestehender Angebote. Dabei sind besonders solche Maßnahmen förderungswürdig, die sich an den aktuellen gesellschaftlichen Aufgabenfeldern (Prävention, Rehabilitation, Integration, Migration etc.) orientieren.
Mit dem nun vorgenommenen neuen Zuschnitt des Gegenstandes der Förderung auf gesellschaftliche Handlungsfelder geben wir den Vereinen und Verbänden einen breiteren Rahmen, neue Sportangebote für Nichtvereinsmitglieder zu initiieren und innovative Vereins- und Verbandskonzepte in die Förderung einzubeziehen. Dieses trägt der gesellschaftlichen Veränderung in der Vereins- und Verbandsstruktur Rechnung.
die wichtigsten Regeln:
Antragstellung mit Projektbeschreibung und Finanzierungsplan mindestens vier Wochen vor Beginn der Maßnahme (bei Förderungssummen über 5.000 € acht Wochen vorher) an den LSB Berlin
mindestens 25 % Eigenleistung
die LSB-Anschubhilfe (!) gibt es weiterhin nur für Projekte, die sich nach der Förderung finanziell und organisatorisch selbst tragen (Hilfe zur Selbsthilfe)
