Allgemeine Teilnahmebedingungen für Seminare der Bildungsstätte der Sportjugend Berlin

 

1. Anmeldung

1.1.  Mit der Anmeldung erkennt der/ die Teilnehmer/in die Teilnahmebedingungen an.

1.2. Die Anmeldung zu einem Seminar der Bildungsstätte der Sportjugend Berlin kann schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail erfolgen. Auf dem Anmeldeformular sind die Daten zu Person und Seminarwunsch vollständig einzutragen. Mündliche Anmeldungen sind aus organisatorischen Gründen ausgeschlossen. Die Anmeldung ist verbindlich. Ca. 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung werden Anmeldebestätigungen mit organisatorischen Hinweisen versandt. Sofern kein anderer Veranstaltungsort genannt ist, finden alle Seminare in der Bildungsstätte der Sportjugend Berlin statt.

2. Rücktritt durch Teilnehmer/in

Es besteht jederzeit die Möglichkeit von dem Seminar zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Bildungsstätte. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen.

Als Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen kann die Bildungsstätte eine Entschädigung verlangen. Dieser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Seminarbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Gesamtpreis pauschaliert:

• Bis zum 8. Tag vor Programmbeginn: keine Kosten

• Bis zum 7. Tag vor Programmbeginn: 50% des Gesamtpreises

• Bis zum 1. Tag vor Programmbeginn oder Nichterscheinen: 100% des Gesamtpreises

Nach Seminarbeginn sind bei einem Rücktritt 100 % des Gesamtpreises zu erstatten.

3. Termine, Preise und Leistungen

3.1. Teilnehmerbeträge, Gebühren

Soweit in Programmheften und Prospekten die Höhe von Teilnehmerbeiträgen genannt ist, beruhen diese Angaben auf den Zeitpunkt der Drucklegung. Spätere Änderungen können daher nicht ausgeschlossen werden. Irrtümer sind vorbehalten.

Der Teilnahmebeitrag ist zu Lehrgangsbeginn in bar an die Lehrgangsleitung oder einen anderen beauftragten Erfüllungsgehilfen der Bildungsstätte zu zahlen. Der  Betrag sollte möglichst passend entrichtet werden um Wechselgeldschwierigkeiten zu vermeiden. Für ausgewiesene Lehrgänge ist der Teilnahmebeitrag vorab zu überweisen. Nähere Informationen dazu enthält die Anmeldebestätigung.

3.2. Termine und Leistungen

Die Bildungsstätte der Sportjugend behält sich vor, einzelne Lehrinhalte ohne die Zustimmung des Vertragspartners anzupassen, soweit diese den Nutzen der Veranstaltung für die Teilnehmer nicht wesentlich ändern. Entsprechendes gilt für Terminänderungen, Wechsel des Seminarortes, Änderungen im Rahmen des Dozenteneinsatzes  durch Ersetzen des vorgesehenen Referenten durch eine andere gleich qualifizierte Person. Eine solche nachträgliche Änderung begründet, soweit keine vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder vertragswesentlichen Pflichtverletzungen vorliegen, keinerlei Ersatzansprüche gegenüber der Bildungsstätte der Sportjugend  Berlin.

3.3. Übernachtung, sonstige Leistungen

Die Übernachtung bei entsprechend ausgewiesenen Veranstaltungen erfolgt grundsätzlich in 2-Bett-- oder 3-Bettzimmern. Ein Anspruch auf Einzelzimmer besteht nicht.

4. Absage Veranstalter/Lehrgangsabsage

Die von der Bildungsstätte der Sportjugend Berlin angebotenen Veranstaltungen können nur stattfinden, wenn sich eine ausreichende Zahl von Teilnehmern verbindlich angemeldet hat. Die Bildungsstätte der Sportjugend Berlin hat das Recht, Lehrgänge und Seminare abzusagen. Bereits gezahlte Teilnehmerbeiträge werden dann zurückerstattet. Weitere Ansprüche hat der Vertragspartner soweit keine vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder vertragswesentlichen Pflichtverletzungen vorliegen, nicht. Änderungen der Seminartermine und -zeiten behält sich die Bildungsstätte vor, sofern dies mit dem Veranstaltungsziel vereinbar ist. Dozentenwechsel sowie Änderungen im Veranstaltungsablauf berechtigen nicht zur Minderung des Entgelts.

5. Haftung

Die Haftung der Bildungsstätte der Sportjugend und ihrer Erfüllungsgehilfen für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen.

6. Datenspeicherung

Mit der Anmeldung erklärt sich die Teilnehmerin/der Teilnehmer mit der Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung sowie der Zusendung späterer Informationen einverstanden. Die Speicherung und Verarbeitung  der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes.

7. Teilnehmerangaben/Teilnehmerliste

Jede/r Teilnehmer/in ist verpflichtet, alle erforderlichen Angaben in die beim Lehrgang ausgegebene Teilnehmerliste einzutragen und die Angaben mit seiner Unterschrift zu bestätigen. Die Angaben werden für Statistikzwecke benötigt.

8. Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung werden nur Teilnehmer/innen zugelassen, die die entsprechenden Voraussetzungen zur Teilnahme am entsprechenden Lehrgang erfüllen und mindestens an 90% der Unterrichtseinheiten teilgenommen haben. Eine anteilige Verrechnung von Unterrichtseinheiten aus vorhergehenden Kursen ist nicht möglich.

9. Zertifikate und Prüfungsbescheinigungen

Zertifikate und Prüfungsbescheinigungen können erst nach erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang ausgestellt werden.

10. Copyright

Sämtliche Lehrgangsunterlagen und sonstigen Informationen dürfen nur mit Einverständnis der Bildungsstätte der Sportjugend Berlin vervielfältigt werden.

11. Recht am Foto etc.

Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmer/innen in die Anfertigung von Personenabbildungen seitens der Bildungsstätte der Sportjugend Berlin und die Veröffentlichung der Abbildungen in Katalog und sonstigen Dokumentationen der Bildungsstätte sowie der Homepage der Sportjugend Berlin ein. Die Rechtseinräumung erfolgt ohne Vergütung und umfasst das Recht zur Bearbeitung, soweit die Bearbeitung nicht Entstellung ist. Die Einwilligung für Einzelabbildungen ist jederzeit für die Zukunft widerruflich. Die Einwilligung ist jedoch bei Mehrpersonenabbildungen unwiderruflich sofern nicht eine Interessensabwägung eindeutig zuungunsten des/der Abgebildeten ausfällt.

12. Verantwortung

Auf körperliche und gesundheitliche Einschränkungen, die einen unmittelbaren Einfluss auf die Seminarteilnahme haben, ist vor Seminarbeginn durch die Teilnehmer/in hinzuweisen.

13. Pflichten des Teilnehmers, Lehrgangsausschluss

Die Teilnehmerin/der Teilnehmer beachtet die jeweils gültige Haus- und Brandschutzordnung und behandelt die zur Verfügung gestellten Geräte, Materialien und Räume pfleglich. Den Anweisungen der Mitarbeiter der Bildungsstätte oder ihrer Erfüllungsgehilfen ist nachzukommen. Wer gegen seine Pflichten als Teilnehmer/in vorsätzlich oder grob nachhaltig verstößt, kann von der weiteren Teilnahme ganz oder teilweise ausgeschlossen werden.

14. Versicherungsschutz

Wir weisen darauf hin, dass Teilnehmer/innen, die nicht Mitglied in einem dem Landessportbund Berlin angeschlossenen Verein sind, über den vom LSB abgeschlossenen Rahmenversicherungsvertrag gegen Unfälle nicht versichert sind.

15. Seminarangebote der außerschulischen Jugendbildung

Die unter den Positionen 1.2., 2. und 3. angegebenen Teilnahmebedingungen gelten nicht für die Seminarangebote der außerschulischen Jugendbildung.

16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Im Fall der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der Übrigen unberührt.

17. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand (auch für das gerichtliche Mahnverfahren) und Erfüllungsort ist für beide Teile Berlin.

Berlin, den 22.11.2006

 

 

 


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