Muster-Jugendordnung für Vereine

 

Die nachstehende Muster-Jugendordnung für Vereine muss natürlich den jeweiligen Bedürfnissen und Verhältnissen des Vereins angepasst werden.

  1. Vereinsjugendleiter/-in (Vereinsjugendwart/-in
    Der Vereinsjugendleiter/die Vereinsjugendleiterin ist zuständig für die Jugendarbeit im Verein. Zu den Aufgaben der Vereinsjugendleiter/-innen gehören insbesondere:

    • die Koordinierung der gesamten Vereinsjugendarbeit
    • die sportfachliche Jugendarbeit, soweit diese nicht im Zuständigkeitsbereich von Abteilungsjugendleiter/-innen liegt
    • die überfachliche Jugendarbeit
    • die Vertretung der Jugend im Vereinsvorstand
    • die Vertretung der Vereinsjugend in den Bezirks-Arbeitsgemeinschaften der Sportjugend, des Bezirksjugendringes und gegenüber der behördlichen Jugendpflege.

  2. Jugendausschuss
    Zur Unterstützung des Vereinsjugendleiters/der Vereinsjugendleiterin besteht ein Jugendausschuss; er besteht aus:

    • dem/der Vereinsjugendleiter/-in (als Vorsitzende/r)

    • den Jugendleiter/-innen der einzelnen Abteilungen

    • dem/der Jugendsprecher/-in

    • den Beisitzern für bestimmte Ressorts.

    Der Jugendausschuss hat die Aufgabe, die Jugendveranstaltungen im Verein zu koordinieren, die gemeinsamen Veranstaltungen zu planen und über die finanziellen Mittel (Jugendarbeit) zu beschließen.
  3. Jugendversammlung
    Die Jugendversammlung setzt sich aus allen Kindern und Jugendlichen des Vereins im Alter von 10 bis 18 Jahren sowie den Mitgliedern des Jugendausschusses zusammen. Die Jugendversammlung berät und beschließt über gemeinsame Veranstaltungen des Kinder- und Jugendsports und der Jugendarbeit. Sie unterbreitet Vorschläge zur Vereinsgestaltung und wählt den/die Vereinsjugendleiter/-in und die Jugendsprecher/-innen. Die Jugendversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Die Leitung hat der/die Vereinsjugendleiter/-in.

  4. Wahlverfahren
    Der/die Vereinsjugendleiter/-in und die Jugendsprecher/-innen werden von der Jugendversammlung gewählt; die Wahl des/der Vereinsjugendleiters/-in wird von der Hauptversammlung des Vereins bestätigt. Die Jugendleiter/-innen der Abteilungen werden von den Jugendlichen der jeweiligen Abteilungen gewählt und von der Abteilungsversammlung der erwachsenen Mitglieder bestätigt. Die Wahl erfolgt für die Dauer eines Jahres. Eine Wiederwahl ist unbegrenzt möglich. Die Wahlen müssen vor der Hauptversammlung des Vereins durchgeführt werden.




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