Auszug aus der Satzung des Landessportbundes Berlin

-Beschlussfassung vom 06. Juni 2008-

 

§ 12
Sportjugend Berlin


(1) Die Sportjugend Berlin ist die Jugendorganisation des LSB. Sie nimmt die
Interessen der jugendlichen Mitglieder aller mittelbaren Mitglieder des LSB (§5 Abs. 1) sowie aller gewählten Jugendleiterinnen und Jugendleiter der Mitglieder (§ 3) wahr.
Sie führt sich selbständig und entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel in eigener Zuständigkeit.


(2) Organe der Sportjugend sind:
1. die Vollversammlung
2. der Vorstand.


(3) Die Vollversammlung beschließt die Jugendordnung der Sportjugend auf der Grundlage des KJHG und der LSB-Satzung. Die Jugendordnung bedarf der
Bestätigung durch die Mitgliederversammlung des LSB.




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