Förderprogramme für Sportvereine

Folgende Voraussetzungen müssen Vereine für eine Förderung durch das Land Berlin, den Landessportbund Berlin bzw. die Sportjugend erfüllen:

  • Eintragung in das Vereinsregister
  • Körperschaftssteuer-Freistellung (Gemeinnützigkeit) für die Förderung des Sports
  • Mitgliedschaft in einem anerkannten Berliner Sportfachverband
  • Sportliche Förderungswürdigkeit durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport
  • Registrierung beim Landessportbund Berlin

 

Förderung durch das Land Berlin

 

1.  Unentgeltliche Nutzung von landeseigenen Sportanlagen 
     (Verankert im Sportförderungsgesetz von Berlin)
 

2.  Zuschüsse für Baumaßnahmen

40%   Eigenleistung         (Geldmittel, Material, Arbeitsleistungen)
20%   Zuschuss               (Förderung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport)
40%   rückzahlbare Zuwendung - „Darlehen“   (grundsätzlich zehn Jahre Laufzeit, Bürgschaft durch Mitglieder)


Voraussetzung:
Der Verein muss Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks und/oder der Gebäude sein (10-Jahresvertrag).
Die Zuwendung (Zuschuss und Darlehen) muss mindestens 10.000,- € betragen.

Die Antragstellung muss vor der Auftragsvergabe und vor dem Baubeginn liegen!


3.  Kreditzinsübernahme
Vereine können vor der Aufnahme von Bankkrediten für Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport unter bestimmten Voraussetzungen die Übernahme eines Anteils der Kreditzinsen vereinbaren.


4. 30 / 70 - Regelung
Für die Anschaffung von Sportbooten für Rudern, Segeln und Kanu für die überwiegende Verwendung im Jugendbereich kann die Senatsverwaltung für Inneres und Sport nach Abstimmung mit dem jeweiligen Fachverband und dem LSB Berlin einen Zuschuss von bis zu 30% der Kaufsumme gewähren. Der Anschaffungspreis muss aber mindestens 5.000,- € (für Kanu 2.500 €) betragen.
 
Für den Punkt 1
Die jeweiligen Betreiber der Sportanlagen (in der Regel die Bezirke)

Für Punkte 2-4
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Abt. -IV A 42-
Klosterstr. 47
10179 Berlin
Tel: 030 / 90 27
- 29 39 (Frau Thalheim)

 


Förderung durch den Landessportbund Berlin

 

1. Personalkostenzuschüsse für hauptberufliche Verwaltungskräfte in  Vereinen und Verbänden
Vereine mit 2.000 bzw. Verbände mit 3.000 und mehr Mitgliedern können für eine Geschäftsführerstelle oder ähnlich gelagerte Funktion einen Zuschuss zu den Personalkosten beantragen.

Voraussetzung für diese Stelle ist eine gültige Organisationsleiter- bzw. Vereinsmanagerlizenz des LSB oder eine für diese Stelle sachdienliche Ausbildung.

Zuschuss:  40% der Personalkosten,  derzeit max. 9.000,- € pro Kalenderjahr.

Anträge werden jährlich wiederkehrend für das folgende Kalenderjahr bis zum 30. November (Vereine) und 31. Dezember (Verbände und Sport-AGs) an den LSB gestellt.


LSB
Susanne Lucke:     Tel:  300 02 – 126

Förderrichtlinien Verbände

 

2. Bauliche Maßnahmen

Bis zu 40% der Gesamtkosten ein unverzinsliches Darlehen durch den LSB
minimaler Zuschuss 1.500,-- Euro.
maximaler Zuschuss 5.000,-- Euro   
Antrag mit 3 Angeboten und Bestätigung des Verbandes vor Beginn der Maßnahme.

LSB
Renate Klinger:    Tel: 300 02 - 102


Förderrichtlinien


3. Sportjugendtrainerprogramm
Dieses Programm berücksichtigt nur Vereine, die 100 und mehr Kinder und Jugendliche betreuen. Diese können einen Antrag auf einen Lohnkostenzuschuss für einen Jugendtrainer stellen. Die Mindestbeschäftigung beträgt 20 Wochenstunden.


LSB
Monika Rottke:    Tel: 300 02 - 123 


Förderrichtlinien


4.  Übungsleiterzuschüsse
Voraussetzung ist eine gültige Übungsleiterlizenz, die zwingend in der Sportschule des LSB registriert sein muss.
 
Zuschüsse:   Gruppe B  (Lizenzen Trainer B, C, F, FÜL, Sonder-Liz.)   =  2,10 €  pro ÜL-Stunde
                   Gruppe A  (Lizenzen Trainer A, Fußball-Lehrer)   =  2,60 €    "          "

Der Mindestzuschuss beträgt 250 € pro Verein. Der Verein muss eine Eigenleistung an den Kosten tragen.  Es ist keine Summe vorgegeben.

Anträge (Bedarfsmeldungen) werden beim Landessportbund Berlin direkt gestellt.
Termin: 31. Oktober für das folgende Jahr.
Bewilligung ca. April, Auszahlung 50% zum 15. Mai, 30% zum 15. September des laufenden Kalenderjahres, Restzahlung ab Januar des folgenden Jahres.

 

LSB
Monika Rottke:  Tel: 300 02 - 123


Förderrichtlinien


5. Leistungssportförderung
a) Trainer für den Spitzensport
Landestrainer mit Anstellung LSB  - Einsatz erfolgt in den olympischen Sportarten
Mischfinanzierte Trainer mit Anstellung Verband – Zuschuss beträgt maximal 80% der Gesamtfinanzierung. Einsatz erfolgt auf der Grundlage der bestätigten Strukturpläne der Berliner Fachverbände

 

b) Leistungssportförderung – Trainingslager, Lehrgänge, Wettkämpfe usw.
- Grundlage der Förderung ist die eingereichte Jahresplanung für Maßnahmen des Leistungssports in den Verbänden 
  Verbandshonorartrainer
- Der Zuschuss beträgt max. 12,50 €/Std. zu dem vom Verband an den Verbandstrainer gezahlten Honorarsatzes und ist monatlich auf 500,- € begrenzt

  LSB 
  Peter Schwarz  Tel: 300 02 -180
  Monika Wegener          -181
  Gerd Heinze         -178

c) Förderung von Spitzensportlern
Die Förderung erfolgt personenbezogen auf der Grundlage der konkreten Wettkampfergebnisse beim internationalen Jahreshöhepunkt und der vertraglich vereinbarten Beratungsleistungen

Berliner Sporthilfe
Vorrangig für international erfolgreiche Nachwuchssportler (D/C – C Kader) und deren leistungsportbezogene Aufwendungen

LSB
Gabriele Wake  Tel: 300 02 -153

 

d) Bundesliga-Hilfe
Die Förderung erfolgt für Mannschaften der 1. Bundesliga unter Berücksichtigung sportfachlicher Kriterien (Leistungsniveau der Bundesliga, erreichte Platzierung).

LSB
Sigrid Seeber  Tel.: 30 002 - 154

 

Leistungssportförderung

Förderung von Bundesligavereinen

Förderung für sportliche Maßnahmen im Kinder- und Jugendsport

Berliner Sporthilfe


6.   Breitensportförderung für Vereine und Verbände            
Der LSB fördert Vereine und Verbände beim Aufbau neuer Sportangebote, auch für Einsteiger oder Wiedereinsteiger in die sportliche Betätigung. Dabei sollen die modernen zeitgemäßen gesellschaftlichen Herausforderungen besonders berücksichtigt werden. Dazu zählen u.a. Prävention und Gesundheitsvorsorge, Rehabilitation, Integration (Behinderte), Migration (Ausländer), Demographische Entwicklung (Ältere), gesellschaftliche Entwicklung (Singels, Familie, Frauen)

Thomas Siebert           Tel:  300 02-164
Reinfried Kugel                           -127

 

Antragstellung für alle Programme bei:  
Renate Klinger    Tel: 300 02 -102

Breitensportförderung

 

7. „Sport vor Ort - aktiv und gesund“ 
Erschließung neuer Räumlichkeiten und Aufbau neuer Sportgruppen bei Partnern/Organisationen außerhalb landeseigener und kommunalen Sportstätten.
                                                                              
Reinfried Kugel      Tel: 300 02 -127
 


8. Sport-Mobil-Einsatz  (kostenpflichtig)


Detlef Huemke   Tel: 300 02-151

 

9.  Veranstaltungsservice  (kostenpflichtig)

 

Detlef Huemke  Tel: 300 02 -151

 

 

10.  Deutsches Sportabzeichen      
- Verleihung

- Prüferausbildung

- Wettbewerb

 

Gabriele Tonnhofer  Tel: 300 02 -148
Ruth Al Gaddooa         -147
Susanne Lucke            -126

 


11. Beratungsservice des LSB       
Mitgliedsvereine und –verbände des LSB können einen umfangreichen und qualifizierten
Beratungsservice in Anspruch nehmen.

Schwerpunkte der Beratung sind:
 - Struktur- und Satzungsfragen - Jugendarbeit
 - Vereinsrecht  - Spenden / Sponsoring
 - Finanzen / Steuern  - Buchführung
 - Gemeinnützigkeit  - Förderungswürdigkeit
 - Förderprogramme  - Prozessberatung  
 - Haftung/Versicherung  - Work Shops 
  
Zentrales Beratungstelefon:  
Heidolf Baumann        Tel: 300 02 -100

 

 

Förderprogramme der Sportjugend Berlin





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© Landessportbund Berlin, 2008
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