Frauensportbeauftragte in den Verbänden und Vereinen

Die Aufgabe einer Frauenbeauftragten im Sport besteht darin, die Interessen der weiblichen Mitglieder im Verein oder Verband in verschiedenen Gremien und auf unterschiedlichen Ebenen wie z. B. im Verein, im Sportfachverband oder im Landessportbund zu vertreten.

 

Ziele ihrer Arbeit sind:

Die kooperative Arbeit auf allen Ebenen zu entwickeln und zu unterstützen;
Die Sportangebote an den Interessen und Bedürfnissen von Mädchen und Frauen auszurichten;
Die Kompetenz von weiblichen Führungskräften im organisierten Sport zu stärken.

Notwendige Rahmenbedingungen dabei sind:

Die Position der Frauenbeauftragten sollte in der Satzung des Vereins / Verbandes verankert sein;
Die Mitgliedschaft der Frauenbeauftragten im Vorstand / Präsidium ist von Vorteil;
Ein Frauenausschuss zur Unterstützung der Arbeit der Frauenbeauftragten ist einzurichten;
Die Tätigkeitsfelder des Frauenausschusses werden dabei durch eine Rahmengeschäftsordnung definiert;
Zur Durchführung von Sitzungen und Maßnahmen steht der Frauenbeauftragten ein eigener Etat zur Verfügung.

Tätigkeitsfelder der Frauenbeauftragten:

Analyse, Bewertung und Darstellung der Situation von Frauen in den verschiedenen Bereichen des Sports;
Vertretung der Interessen von Mädchen und Frauen bei Entscheidungen im Vorstand;
Mitarbeit in Ausschüssen und anderen Gremien des Vorstandes;
Organisation von Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Frauen;
Erarbeitung und Durchsetzung von Frauenfördermaßnahmen (z. B. Kinderbetreuung, familienfreundliche Übungszeiten);
Gewinnung von Frauen für Führungsfunktionen;
Organisation und Durchführung von Veranstaltungen zu aktuellen Themen des Sports von Mädchen und Frauen;
Erweiterung und Verbesserung der Sportangebote bzw. Schaffung neuer Sportmöglichkeiten für Mädchen und Frauen;
Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit für den Sport von Mädchen und Frauen;
Vertretung der Interessen der Mädchen und Frauen nach innen und außen (Zusammenarbeit mit anderen Sportvereinen und Sportfachverbänden sowie Frauenverbänden und -organisationen von Parteien, ewerkschaften, Kirchen...).

Beispiele aus der Vereinspraxis:

Die Frauenbeauftragte stimmt bei allen Entscheidungen des Vorstandes mit, z. B. bei der Entscheidung über Finanz- und Haushaltsangelegenheiten, Neugründung von Abteilungen, Einrichtung von Kursangeboten für Nichtmitglieder, Baumaßnahmen, Durchführung von Sport- oder Vereinsfesten, Steuerfragen, Übungsleiterinnenbezahlung...
Die Frauenbeauftragte vertritt die Interessen der Mädchen und Frauen im Vorstand und sorgt z. B. für günstigere Hallenzeiten für nichtberufstätige Frauen, Vermeidung von Veranstaltungen an verkaufsoffenen Sonnabenden, Ehrung von Mitarbeiterinnen, Einrichtung eines Etats für die Frauenarbeit...
Die Frauenbeauftragte sucht nach Möglichkeiten, die Vereinsangebote für Mädchen und Frauen zu verbessern, z. B. durch neue Sportangebote auch für Zielgruppen (Gesundheitssport, Sport für Ältere)...
Die Frauenbeauftragte hält Kontakt zu den weiblichen Vereinsmitgliedern, z. B. durch Besuche der Frauengruppen, Zusammenkünfte, eigene Sitzungen...
Die Frauenbeauftragte wirbt Mitarbeiterinnen für die Übernahme von Aufgaben und Funktionen, indem sie z. B Frauen motiviert an Veranstaltungen teilzunehmen, einen Mitarbeiterinnenstab aufbaut, Lehrgänge, Seminare, Tagungen organisiert...
Die Frauenbeauftragte besucht Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, z. B. Tagungen der Frauenbeauftragten, Frauenforen...
Die Frauenbeauftragte nimmt ihr Vertretungsrecht innerhalb des Vereins oder Verbands wahr, z. B. Mitgliederversammlung des Landessportbundes...
Die Frauenbeauftragte stellt Kontakte zur örtlichen Presse her und versucht, die Frauenarbeit transparent zu machen, z. B. durch eigene Berichterstattung, Information über eigene Vorhaben, Einladung von Pressevertreterinnen...
Die Frauenbeauftragte knüpft netzwerkartige Kontakte zu kommunalen, sozialen und kulturellen Einrichtungen und versucht gemeinsame Veranstaltungen durchzuführen, z. B. mit Gleichstellungsbeauftragten, politischen Gremien, konfessionellen Frauengruppen, Gewerkschaften, Schulen, Begegnungsstätten...

 

Lassen Sie sich nicht abschrecken von der Fülle der Aufgaben, vieles ist beispielhaft und das Meiste ergibt sich aus dem täglichen Sportleben. Der Landesausschuss Frauen im Sport steht ihnen gern zur Seite, wenn Sie sich für eine Aufgabe im Verein oder Verband interessieren oder engagieren. Rufen Sie an, fragen Sie oder vereinbaren Sie einen Gesprächstermin in unserer Geschäftsstelle - und schon kann es losgehen!

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© Landessportbund Berlin, 2008
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