Weltstadt der Kleingeister

“Linkes Spiel“ mit dem Golf-Club Wannsee?

 

LSB kritisiert Polit-Gezerre um Grunderwerb durch gemeinnützigen Verein

 

Der Präsident des Landessportbundes Berlin, Peter Hanisch, hat den diskriminierenden Umgang der Senatsfraktionen mit dem Golf- und Land-Club Berlin-Wannsee kritisiert. Das Abgeordnetenhaus von Berlin hatte 2002 beschlossen, gemeinnützigen Sportvereinen ihr bisheriges Pachtgelände zu Vorzugskonditionen zum Kauf anzubieten. 64 Berliner Vereine sind auf diese Weise bisher zu Grundstückseigentum gekommen. Dem Golf- und Land-Club jedoch wurden die beschlossenen Vorzugskonditionen nicht eingeräumt, er sollte zum Verkehrswert kaufen und wäre sogar dazu bereit gewesen.

 

Der Vertrag zwischen Finanzverwaltung und Verein ist ausverhandelt, doch nun will der SPD-Fraktionsvorstand verhindern, dass der Club das Gelände überhaupt erhält. Dabei hatten Senat und Sportausschuss des Abgeordnetenhauses dem Vertrag, der eine andere Nutzung als die des Golfsports ausschließt, bereits zugestimmt. Eine angeblich beabsichtigte Wohn- oder Hotelbebauung, wie sie von Golfgegnern wider besseres Wissen behauptet wird, ist durch Flächennutzungsplan und Kaufvertragsklauseln unwiderruflich ausgeschlossen.

 

Im LSB geht man davon aus, dass der gemeinnützige Golf- und Land-Club aus ideologischen Vorbehalten gegen die Sportart gezielt zurückgesetzt werden soll. Hanisch weist auf zwei aktuelle Gutachten hin, die von Land Berlin bzw. Liegenschaftsfonds in Auftrag gegeben wurden und einen Verkehrswert des Geländes von rund drei Millionen Euro ermittelten, also noch deutlich weniger als die in den Vertragsverhandlungen vereinbarten 3,63 Mio. Euro. Im letzten Gutachten sei zudem klargestellt worden, dass der bisherige Pachtzins von 15,6 Cent je Quadratmeter über dem Durchschnittspachtzins anderer Golfanlagen in Deutschland und in den zehn größten deutschen Städten liege, insofern für Berlin als durchaus marktüblich anzusehen sei.

 

Bei Verein und LSB bestehen außerdem erhebliche juristische Zweifel, ob § 7 Abs. 2 des Sportförderungsgesetzes, der die Zustimmungspflicht des Abgeordnetenhauses regelt, auf derartige Grundstücksgeschäfte überhaupt Anwendung finden kann, da der Nutzungszweck der Anlage vom vorgesehenen Eigentümerwechsel unberührt bliebe.

 

Der mehrfach für die beste Jugendarbeit Deutschlands ausgezeichnete Golf- und Land-Club Berlin-Wannsee hat sein Pachtgelände durchgängig seit 1914 in Nutzung - nach dem 2. Weltkrieg wurden Teile davon vorübergehend von der amerikanischen Besatzungsmacht beschlagnahmt - und in den vergangenen fast 100 Jahren auf eigene Kosten zu einer renommierten Golfanlage entwickelt. Der Golfclub kann viele deutsche Meistertitel verbuchen und stellt im deutschen Sport ein wichtiges Aushängeschild Berlins dar. (Ursprungssfassung vom 7. Juli 2008)




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Peter Hanisch | Präsident des LSB Berlin




© Landessportbund Berlin, 2008
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